verdi-Info Nr. 4/2016

Betriebszeitung
15.04.2016
Betriebszeitung

Info Nr. 4/2016 37. Jahrgang (letzte Ausgabe vor der Arbeitsniederlegung) vom 18. April 2016

Inhalt:

  • Tarifrunde 2016
  • Rechte und Pflichten im Streik
  • 11.5. Betriebsgruppe
  • Personalrat – Aufgaben – Rechte - Pflichten
  • Kurz & knackig (Neues von Herrn L, Fakten gegen rechte Hetze, Bilderrätsel, anfordern, surfen 169, Termine, Maiplakettenverkauf und Culdur mit Konzertbericht und ein Buchtipp)

 

Unverschämtes Angebot für Öffentlichen Dienst

Ganze 0,6 Prozent Einkommenssteigerung sollen die Beschäftigten im ÖD für 2016 erhalten. 6 % hat ver.di gefordert! Auch in 2017 soll es nur 1,2 Prozent geben.

 
Tarifrunde 2016

Trotz Haushaltsüberschüssen von 30 Milliarden Euro wird den Beschäftigten dieses Jahr ein Reallohnverlust zugemutet. Nicht nur Niedrigzinsen und Rekordsteuereinnahmen, sondern die systematischen Einsparungen beim öffentlichen Dienst hätten diesen positiven Saldo erst ermöglicht. Erwirtschaftet wurde er von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie bringen Deutschland gut durch diese herausfordernden Zeiten. Jetzt fordern sie ihren verdienten Anteil: Als echtes Plus in ihrem Geldbeutel! Die von den Arbeitgebern angebotene Entgelterhöhung von angeblich drei Prozent reduziere sich angesichts der geforderten Eigenbeteiligung bei der zusätzlichen Altersversorgung und dem verspäteten Inkrafttreten deutlich: Das ist nichts als eine derbe Mogelpackung, Deshalb gilt es nach der tarifpolitischen Mittagspause am 13.4. (Bilder und Presseberichte davon stehen im Internet http://erlangen.verdi.de/bg-stadt/tarifrunde-2016 ) eine Schippe draufzulegen. Beteiligt Euch zahlreich an den Warnstreiks!

 

Rechte und Pflichten im Warnstreik oder im Erzwingungsstreik

Der Streik ist ein Grundrecht (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (Bundesarbeitsgericht vom 12. September 1984 – 1 AZR 342/83). Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um unsere Forderungen durchzusetzen. Daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer/innen sich auch beteiligen.

Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn-) Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der (Warn-)Streikteilnahme sind unwirksam.

 

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist keine Verletzung des Arbeitsvertrags. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten. Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb Streikenden nicht kündigen. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Beschäftigten brauchen keine Arbeitsleistungen erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.

Um einen reibungslosen, und vor allem ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten, müssen sich alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung halten. Wirksamkeit und Erfolg des Streiks hängen vom Handeln aller Streikenden ab.

Auch Auszubildende dürfen streiken!

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende für sie betreffende Tarifforderungen streiken (Bundesarbeitsgericht vom 30. August 1984 – 1 AZR 765/93). Sie können daher auch an einer Urabstimmung und am Streik  teilnehmen.

 

Nicht unter Druck setzen lassen - Streikbrucharbeit verweigern!

Niemand ist zum Streikbruch oder direkter Streikarbeit verpflichtet. Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verweigert werden. Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Sie führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruchs – zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks erbracht werden kann (Urteil vom 10. September 1985 – 1 AZR 262/84).

Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden. Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher/innen durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Beschäftigten zu.

Aussperrung

Während des Arbeitskampfs kann es dazu kommen, dass der Arbeitgeber aussperrt. Dabei darf er nicht zwischen Streikenden und Streikbrecher/innen unterscheiden. Aber auch dann haben die ver.di-Mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung.

Überstunden

Überstundenanordnungen wegen der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Personalrats.

 

Notdienst

In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte „Notdienstarbeiten" einseitig organisieren und einzelne Beschäftigte hierauf verpflichten. Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist zumindest zunächst gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der Streik führenden Gewerkschaft. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verlangt werden (Bundesarbeitsgericht vom 30. März 1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit der ver.di-Streikleitung zulässig.

Urabstimmung

An einer Urabstimmung, zu der ver.di aufgerufen hat, dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen. Unorganisierte Beschäftigte können daher über Streikmaßnahmen nicht mit(be)stimmen.

Beteiligung am Arbeitskampf

Bei der Urabstimmung müssen mindestens 75 Prozent der Mitglieder für den Arbeitskampf stimmen. Ein Streik kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle Gewerkschaftsmitglieder beteiligen.

Ausstempeln und Abmelden

Oft behaupten Arbeitgeber, Arbeitnehmer seien vor Beteiligung an einem gewerkschaftlichen (Warn)Streik verpflichtet, sich beim Vorgesetzten abzumelden, durch Eintragung in eine Liste ihre Streikbeteiligung zu dokumentieren oder elektronische Zeiterfassungsgeräte zu bedienen.

Streik am Vortag ankündigen

Beim Streik im Sozial- und Erziehungsdienst wollten Vorgesetzte am Vortag wissen, ob in Einrichtungen gestreikt wird oder nicht. Niemand ist hier verpflichtet Auskunft zu geben. Im Zweifelsfall an ver.di verweisen oder sagen „ich weiß es nicht“.

Derartige Pflichten bestehen nicht!

Die Verpflichtung zur schriftlichen oder ausdrücklichen mündlichen Abmeldung beim Vorgesetzten ist mit der Ausübung des Streikrechts aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht vereinbar. Auch die Eintragung in Listen stellt eine Behinderung des Streikrechts dar. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber gegenüber ihre Streikbeteiligung von Streikbeginn anzukündigen, sie können ihre Absicht zu streiken auch verschweigen. Während und nach dem Streik bleibt es dem Arbeitgeber unbenommen, die Abwesenheitszeiten streikender Arbeitnehmer zu Abrechungszwecken zu kontrollieren und zu erfassen. Eine Verpflichtung zur Mitwirkung streikender ArbeitnehmerInnen besteht in diesem Zusammenhang nicht. Wer sich am Streik beteiligt hat für diese Zeit gegen den Arbeitgeber keinen Entgeltanspruch. Es darf nicht zusätzlich auch noch ein Arbeitszeitkonto oder Zeitguthaben negativ belastet werden. Dies wäre ein doppelter Abzug.

 

Wer hilft, wenn dennoch Probleme auftreten?

Viele Führungskräfte der Stadt verfügen über soziale Kompetenz und können intelligent und souverän auch mit Konflikten umgehen. Dennoch gibt es leider auch immer wieder Führungskräfte, die damit überfordert sind. In diesem Falle einfach Ruhe bewahren, also nicht erschrecken oder auf unnötige Diskussionen einlassen. Im Konfliktfall einfach die Streikleitung von ver.di einschalten bzw. fragen. Die Kolleginnen und Kollegen von ver.di wissen, was zu tun ist. Darüber hinaus hilft auch der Personalrat. Der Personalrat hat die Aufgabe zu überwachen, dass geltende Gesetze eingehalten werden. Und das gilt natürlich auch im Streik.

 

Schnell Mitglied werden – rechnet sich

Mitglieder von ver.di bekommen bei längeren Warnstreiks und im Streik Streikunterstützung.

Neu eingetretene Mitglieder erhalten Streikunterstützung, wenn für den vorangegangenen Beitragsmonat eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt. Dies bedeutet, dass für den Monat März bereits eine Beitragszahlung erfolgen muss, um Streikgeld zu erhalten! Wer jetzt beitritt muss deshalb den 1. März als Beitrittsbeginn angeben!

Wie hoch ist die Streikunterstützung?

Die Höhe der Streikunterstützung richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und nach der Zahl der streikbedingt ausgefallenen Arbeitsstunden, für die keine Arbeitsvergütung gezahlt wird.

Entscheidend ist der Mitgliedsbeitrag der letzten drei Monate vor dem Streik. Bei Mitgliedern, die erst in diesem Zeitraum eingetreten sind, wird der aktuelle Beitragsmonat zugrunde gelegt. Das gleiche gilt, wenn ein ver.di-Mitglied erst vor dem Streik in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde (z. B. ehemalige Auszubildende) oder wenn das Arbeitsverhältnis bis kurz vor dem Streik ruhte (z. B. Krankengeld- oder Elterngeldbezieher/innen).

Die Streikunterstützung berechnet sich nach der Zahl der am Streiktag individuell ausgefallenen Arbeitsstunden. Wird am Streiktag noch gearbeitet – etwa vor oder nach einem Warnstreik – vermindert sich die Höhe der Streikunterstützung entsprechend.

Fällt die individuelle Arbeitszeit vollständig aus, beträgt die Höhe der Streikunterstützung grundsätzlich

das 2,5-fache des Mitgliedsbeitrages, wenn die Mitgliedschaft in ver.di länger als zwölf Monate besteht bzw.

das 2,2-fache des Mitgliedsbeitrages bei kürzerer Dauer der Mitgliedschaft.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird zusätzlich ein Betrag von 2,50 Euro pro Streiktag gezahlt.

Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Den genauen Betrag können sich ver.di-Mitglieder mittels eines Streikgeldrechners im Internet im ver.di Mitgliedernetz ausrechnen lassen.

Die Streikunterstützung ist keine Vergütungsersatzleistung

Die Streikunterstützung ist eine solidarische Leistung der ver.di für streikende Mitglieder, damit diese einen längeren Streik trotz der Einbußen beim Arbeitseinkommen durchstehen können. Sie gleicht den Nettoverdienstausfall nur teilweise aus.  Sie ist unter diesen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

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Mehmet Scholl

MITMACHEN

11. Mai ver.di Betriebsgruppe trifft sich

Die Arbeit von ver.di bei der Stadt Erlangen wird in monatlichen Treffen der Betriebsgruppe, im Jahr 2016 jeweils mittwochs ab 17.00 Uhr bestimmt. Jedes ver.di-Mitglied bei der Stadt kann gerne mitmachen, Kommen und seine Ideen und Anregungen einbringen. Wer künftig eingeladen werden möchte, einfach bei uns melden, telefonisch oder per Mail an roland.hornauer@stadt.erlangen.de. Die interne Einladung enthält zusätzlich immer lesenswerte Tagesordnungspunkte. Das nächste Treffen ist am Mittwoch 11. Mai, 17.00 Uhr, Sitzungsraum im Kleinen Rathaus, Schuhstr. 40. Themen sind u.a. die Tarifrunde 2016, Vorbereitung des Grillfestes am 10. Juni 2016 und die Personalratswahlen.

 

261 Millionen Euro vor Gericht erstritten – Gewerkschaft lohnt sich

Im Jahr 2015 hat die DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 126.576 neue Verfahren geführt und dabei einen Betrag von 261 Millionen Euro für die Mitglieder der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) erzielt. Sowohl bei den Fallzahlen – über 2.000 Fälle mehr als im Vorjahr – als auch beim Erfolgswert (258 Millionen Euro) gab es einen Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014. Örtlicher Spitzenreiter ist die Region Ost, da die meisten neuen Verfahren des Jahres 2015 in dieser Region aufgenommen wurden (29.667 Fälle), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (28.610 Fälle) und der Region Nord (26.198 Fälle).

Worum gestritten wurde

Gerichtliche Verhandlungen zu den Themen Arbeitsentgelt (45,1 %, 2014: 45,1 %) und betriebsbedingte Kündigungen (24,3 %, 2014: 27,1 %) waren 2015 die dominierenden Anliegen der Mandanten. Das Fallaufkommen im Bereich Arbeitsentgelt hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die betriebsbedingten Kündigungen sind hingegen um 2,8 Prozentpunkte zurückgegangen.

Die betriebliche Altersvorsorge verzeichnete einen Anstieg um 50 % (2015: 1,6 %, 2014: 0,8 %). Dies mag damit zusammenhängen, dass der demographische Wandel sichtbar wird und die geburtenstarken Jahrgänge nun auch vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen oder schon in diesen eingetreten sind.

Auf hohem Niveau blieben die sozialrechtlichen Verfahren, was auf die andauernde Bedeutsamkeit des Sozialrechts hindeutet. Innerhalb des Sozialrechts machten die Bereiche Grundsicherung Arbeitslose (22,3 %, 2014: 24,4 %), Schwerbehindertenrecht (21,7 %, 2014: 21,7 %) und Arbeitslosenversicherung (16,3 %, 2014: 15,7 %) wie auch im Jahr zuvor den größten Anteil an den Streitfällen aus.

Alle anderen sozialrechtlichen Verfahren zu den Themen Rentenversicherung (15,6 %, 2014: 15,4 %), Unfallversicherung (9,1 %, 2014: 8,7 %), Krankenversicherung (8,4 %, 2014: 7,6 %), Sonstiges (wie Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld mit 6,1 %, (2014: 5,9 %) und Pflegeversicherung (0,5 %, 2014: 0,5 %) deckten die restlichen 39,7 % der Fälle im Sozialrecht ab. 

Anteil der Verfahren nach Gewerkschaften

Die meisten Verfahren wurden 2015 für die IG Metall geführt. Der Anteil betrug etwa gleich viel wie im Vorjahr (35,6 %, 2014: 35,7 %). An zweiter Stelle folgt ver.di mit etwas weniger als einem Drittel der Fälle. Die Gewerkschaft verzeichnet einen minimalen Rückgang um knapp 0,10 Prozentpunkte (29,6 %, 2014: 29,7 %). Die IG BAU reiht sich an dritter Stelle ein (14,1 %, 2014: 15,2 %). Auch dort ging die Anzahl der Verfahren insgesamt minimal zurück. 

Insgesamt waren mehr als zwei Drittel der Mandanten im Jahr 2015, wie auch im Jahr zuvor, Mitglieder der IG Metall, ver.di und IG BAU. Anzumerken ist allerdings, dass bei den Gewerkschaften IG BCE, GEW, EVG und GdP ein merklicher Anstieg an Fallaufkommen zu verzeichnen ist.

Die Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften werden bundesweit von rund 385 Rechtsschutzsekretäre/innen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vertreten. Unterstützt werden diese durch rund 352 Verwaltungsangestellte.

 

Personalrat – Aufgaben – Rechte – Pflichten

Immer wieder tauchen Fragen über die Arbeit des Personalrates auf. Deshalb veröffentlichen wir einige allgemeine Hinweise.

 
Personalratswahlen 2016

Grundlage für die Tätigkeit des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG), in dem neben den konkreten Beteiligungsrechten auch die allgemeinen Aufgaben des Personalrates sowie seine Wahl geregelt sind.

Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten legitimiert, deren Anliegen und Interessen gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Er vertritt die Gesamtheit der Beschäftigten. Daraus folgt die Aufgabe, die Beteiligung der Beschäftigten an der Regelung des Dienstbetriebes und der Dienst- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen und die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.

Jeder Personalrat regelt die Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und selbständig, ohne dabei Weisungen oder der Rechtsaufsicht der Dienststellenleitung zu unterliegen.

Grundaufgabe des Personalrates ist, die Gleichbehandlung der Dienststellenangehörigen zu überwachen. Jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität hat zu unterbleiben.

 

Rechte und Pflichten des Personalrates

Initiativrecht: Dem Personalrat wird ein Initiativrecht eingeräumt, damit er Maßnahmen, die den Beschäftigten, der Dienststelle oder der Förderung des Gemeinwohls dienen, beantragen kann. Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen dienen natürlich auch einer Verbesserung des Arbeitsergebnisses und damit auch dem Gemeinwohl.

Überwachung: Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört ebenso die Überwachung der Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechte.

Beschwerde: Der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Förderung schwerbehinderter Menschen: Die Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, gehört zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates

Gleichberechtigung: Die Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern gehört zum Aufgabenspektrum des Personalrates.

Integration: Die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten hat der Personalrat zu fördern.

Informationsrechte: Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Personalrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.

Durchsetzungsrechte: Die weitestgehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht. Mitbestimmung heißt, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst dann rechtswirksam durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat.

Rechte der Beschäftigten

Jede Beschäftigte, jeder Beschäftigter kann sich an den Personalrat wenden. Aussagen von Führungskräften wie „mir ist es nicht recht, wenn Sie sich an den Personalrat wenden“ oder „halten Sie sich an den Dienstweg, bevor Sie den Personalrat einschalten“ verstoßen gegen das Personalvertretungsgesetz, sind rechtswidrig und sollten sofort dem Personalrat gemeldet werden. Nach Art. 69 BayPVG hat jeder das Recht Anregungen oder Beschwerden an dem Personalrat zu richten. Welche Anregungen oder Beschwerden dies sind entscheidet alleine der Beschäftigte. Der Personalrat kann auch jederzeit aufgesucht werden. Natürlich muss man sich abmelden, aber es gibt keine Verpflichtung Vorgesetzten gegenüber die Gründe zu nennen, weswegen ich zum Personalrat gehe.

Fortsetzung gewünscht?

Wir sind gerne bereit, diese Informationsreihe fortzusetzen. Bitte schicken Sie uns Fragen oder Themen über die Personalratsarbeit, die wir beantworten sollen.

 
Herr L.

Neues von Herrn L.

Mindestrente

Um in Zukunft eine Mindestrente zu erhalten, müssen Niedrigverdiener ihr Leben lang privat vorsorgen. Für die Anlagekosten von ruhendem Kapital der Niedrigverdiener, etwa zur Pachtung von Halden für gesammelte Pfandflaschen, gibt die Regierung aber keine finanzielle Unterstützung.

Kindgerechte Einarbeitung

Wahr ist, daß demnächst die erste 24-Stunden-KITA eröffnet werden soll. Unwahr ist, daß die Einarbeitung im Schichtbetrieb und die Nachtzuschläge für Dreijährige bereits eine Arbeitsplatzgarantie in der Schwerindustrie beinhalten-

Reisedurchsage

…und hier noch eine Reisedurchsage für alle Flüchtlinge: Nachdem die Balkanroute erfolgreich geschlossen wurde, macht die europäische Staatengemeinschaft darauf aufmerksam, daß nur noch die Geldroute für Steuerflüchtlinge über die Schweiz zur Verfügung steht. Alle restlichen Flüchtlinge werden aufgefordert, ihre Fluchtursachen kritisch zu überprüfen. Gleichzeitig wird zugesichert, daß die EU auch weiterhin als verlässlicher Partner bei der Schaffung von Fluchtursachen zur Verfügung steht. Europäische Kernaufgaben sind in diesem Zusammenhang die Produktion von Kriegen, Verarmungsprogramme durch europäische Konzerne und Banken - und die Förderung des globalen Hungers.

Fakten gegen rechte Hetze (Teil 5)

 „Wir haben selbst genug Armut und können nicht noch das Elend der Welt aufnehmen.“

Ja, Es gibt viel zu viel Armut – auch in Deutschland. Über 16 Millionen Menschen sind arm: Das ist jeder bzw. jede Fünfte! Deshalb fordern wir eine Mindestsicherung und Mindestrente, die Armut verhindern. Das ist möglich im reichen Deutschland. Als die Banken in der Krise waren, ging es ganz schnell: Dieselben Politiker, die heute von „Überforderung“ sprechen, haben damals über Nacht 480 Milliarden Euro mobilisiert. Die Probleme der Unterbringung, Wohnungsnot, Personalmangel bei der Versorgung sind daher keine „Flüchtlingskrise“, sondern eine Krise der sozialen Gerechtigkeit. Es geht nicht nur um bessere Finanzierung, sondern darum, die Einnahmen insgesamt gerechter zu gestalten. Dafür braucht es eine gerechte Besteuerung des Reichtums. Außerdem: Wenn 60 Millionen Menschen weltweit vor Krieg und Elend fliehen, dann nimmt Deutschland mit einer Million Flüchtlingen nur einen kleinen Teil und nicht „die ganze Welt“ auf. Deutlich ärmere Länder wie der Libanon, Jordanien, die Türkei oder Äthiopien haben seit Jahren viel höhere Flüchtlingszahlen. Über 80 Prozent aller Flüchtlinge kommen gar nicht in die reichen Länder der Welt, sondern leben in Entwicklungsländern und werden dort versorgt.

 

Auflösung und neues Rätsel

Wir wollen wissen, welchen Bezug hat der diesjährige Redner bei der 1. Mai-Veranstaltung in Erlangen, Robert Günthner von der Grundsatzabteilung des bayerischen DGB zur Stadtverwaltung Erlangen? Einige haben herausgefunden, dass Robert Günthner der Onkel des städtischen Anwärters Christian Günthner ist. Da wurde wohl die Suchfunktion im städtischen, elektronischen Telefonbuch genutzt. Dieses Mal suchen wir wieder einen städtischen Kollegen, wer ist der junge „verträumt blickende“ Herr rechts?

 
Hübscher Burschi

Alle nachstehenden Informationen und Materialien etc. können bei Silvia Beyer, Gisela Strobel oder Werner Lutz, PR,  (86 2420, 86 1685 oder 86 2384, Fax 86 2878, Mail roland.hornauer@stadt.erlangen.de) angefordert werden!

  • Ver.di-Wirtschaftspolitik aktuell 4/2016 – AfD: kalt und unsozial 

Ein erster Entwurf für das Parteiprogramm der AfD liegt seit Kurzem vor. Die Partei erweist sich darin als radikal neoliberal und arbeitnehmerfeindlich. Mit ihren wirtschafts-, sozial- und beschäftigungspolitischen Vorstellungen bedient sie die Interessen der Arbeitgeber, der Unternehmen und der Vermögenden.

  • Ver.di-Wirtschaftspolitik aktuell 5/2016 – Wir sind es wert: mehr Geld! 

ver.di fordert in den laufenden und bevorstehenden Tarifverhandlungen Einkommenssteigerungen um fünf bis sechs Prozent. Das ist sozial und verteilungspolitisch berechtigt, wirtschaftlich vernünftig und finanzierbar. Höhere Steuern der Reichen brächten zusätzliches Geld für Soziales und öffentliche Dienste und mehr Gerechtigkeit.

 

Termine

Ver.di Arbeitskreises Mobbing in Erlangen!

Mobbing begegnen – Mobbing erkennen

Mittwoch, 11. Mai 2016 · 17:00 Uhr, in der VHS, Egloffstein´sches Palais, Aula · Friedrichstraße 17, Erlangen

Mobbing - was ist das wirklich?

Von „Mobbing“ haben alle schon gehört, den Begriff sicher auch schon verwendet. Doch viel „spekulatives Halbwissen“ ist im Umlauf – das gilt es zu hinterfragen. Denn: Mobbing und andere Konflikte im Arbeitsleben sind nicht dasselbe. Warum ist diese Unterscheidung so wichtig? Wie können wir Mobbing erkennen? Diese und die Fragen der TeilnehmerInnen werden die Kolleginnen und Kollegen unseres ver.di Arbeitskreises „Mobbing- und Konfliktbewältigung“ beantworten. ver.di bietet Betroffenen qualifizierte Beratung bei Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz an. Kolleginnen und Kollegen aus dem Beratungs-Team informieren darüber wer sich an die ver.di-Mobbing- und Konfliktberatung wenden kann, was im Beratungsgespräch bearbeitet wird und welche Hilfe- und Unterstützungsangebote betroffenen ver.di- Mitgliedern zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der ver.di-Informations- und Aktionsreihe „Zeit für Gerechtigkeit“ starten wir am 26. April das Schwerpunktthema Digitalisierung der Arbeit. Mit drei Veranstaltungen wollen wir uns diesem wichtigen Thema widmen und unseren Mitglieder ausführlich Gelegenheit geben, sich darüber informieren zu können.

Auftakt: „Die Zukunft der digitalen Arbeitswelt gestalten. Digitales Fließband oder neue Humanisierung der Arbeit?“ Am 26. April 2016 – 17:30 Uhr, CVJM-Haus Nürnberg, großer Saal, Kornmarkt 6. Referentin ist Dr. Kira Marrs vom Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e. V. München.  

Weitere Infos zu den Veranstaltungen können angefordert werden.

 

Surfen 169

Die neue Ausgabe von „DGB-Index Gute Arbeit kompakt“ befasst sich mit dem Thema „Arbeiten trotz Krankheit“. Die bundesweit repräsentative Befragung zum DGB-Index Gute Arbeit 2015 hat Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer danach gefragt, wie oft sie zur Arbeit gehen, obwohl sie sich „richtig krank“ fühlen. Das zentrale Ergebnis: knapp die Hälfte (47%) der abhängig Beschäftigten in Deutschland haben im vergangenen Jahr mindestens eine Woche trotz Krankheit gearbeitet. Arbeiten trotz Krankheit birgt für die Betroffenen die Gefahr, Krankheiten zu verschleppen oder zu verschlimmern, erhöht das Fehler- und Unfallrisiko und kann – bei übertragbaren Krankheiten – zu einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung führen. Die neue Ausgabe von „DGB-Index Gute Arbeit kompakt“ steht hier zum Download bereit:

https://index-gute-arbeit.dgb.de/veroeffentlichungen/kompakt 

 
Plaketten und Kondom

Maiplakettenverkauf läuft noch – deutliche Veränderungen in der Verkaufstabelle

Langsam wird es eng, wir haben noch ca. 35 Plaketten, wer das attraktive Stück möchte sollte sich beeilen. Kondome sind auch noch erhältlich. In der Verkaufstabelle hat es einige Änderungen gegeben, Der Stand nach der 1. Runde am 15.3. war ja  1. Gisela Strobel mit 30 Stück, an 2. Stelle ist Roland Hornauer mit 16, dicht gefolgt von Sabine Zörndlein mit 15 Plaketten. Weit abgeschlagen sind noch Werner Lutz, Dietmar Radde, Silvia Beyer, Gerald Semlinger und Doris Blacha.

 
Rückfahrt mit Streikleiterin Doris Blacha

Am 23.3. holte Doris Blacha rasant auf und kam mit 30 Stück neben Gisela auf Platz 2., denn zwischenzeitlich setzte sich Ursula Rossmann mit 50 Stück überlegen an die Spitze. Am 6.4. rückte Gisela Strobel mit 31 Stück alleine auf Platz 2, Doris Blacha rutschte damit auf Platz 3 mit 25 Stück, Roland Hornauer verbesserte sich ganz langsam auf 22 St. und damit auf Platz 4 vor Sabine Zörndlein, Hannelore Virnstein und Lothar Bischof mit jeweils 15 Stück. Nach wie vor enttäuschend das Abschneiden, der als sicher geltenden Anwärter für das internationale Verkaufsgeschäft, Werner Lutz, Dietmar Radde, Silvia Beyer und Gerald Semlinger, die stark vom Abstieg bedroht sind. Am 15.4. verbesserte sich Gisela Strobel auf 43 Stück und Lothar Bischoff schaffte überraschend mit 30 Platz 3.

 
Lothar Bischof

Heidi Seitz-Römling mit 20 und Bernhard Hutterer mit 17 schließen langsam zu den internationalen Plätzen auf. Es zeichnet sich ein spannendes Saisonfinale ab. Schafft Ursula Rossmann die Meisterschaft oder wird sie noch kurz zuvor abgefangen?

Culdur

ORDEN OGAN, SUPPORT MANIMAL UND ALMANAC

22.3.2016, HIRSCH, NÜRNBERG    

Osterferien, kein Fußball Live-Spiel im Fernsehen, drei gute Metal-Pommesgabel-Bands und der Hirsch nur gut zur Hälfte gefüllt. Manches ist nur schwer zu verstehen. Den Anfang machten die Schweden "Manimal", ein schön rockiger Auftakt. Dann kamen "Almanac", bis auf die Sängerin, in Zirkusdirektor Outfit. Sie spielten Melodic Power Rock mit kleineren Folk- und Klassik-Nuancen. Richtig schön fetzig, nur auf Dauer fehlte die Abwechslung und wenn bei fast jeden Song in der Mitte ein Instrumental Part ist und die beiden Sänger und die Sängerin die Bühne jeweils verlassen, wird es albern. "Orden Ogan" zeigten dann ab der ersten Sekunde wer die Chefs im Ring sind. Trotz Fantasyklamotten spielten sie soliden Metal. Zu Recht haben sie den Ruf Nachfolger von Blind Guardin zu sein.

 
Orden Ogan

Auffällig die treibenden Drums, die Roadies hatten da ganz schön was aufgebaut. "The Black Heart" ein schön fetziger Song wird bei dieser Tour zum ersten Mal live gebracht. Danach folgt mit „Sorrow Is Your Tale“ eine richtige Mitklatschnummer mit schöner Melodie. Nervig sind die Ansagen von Sänger und Gitarist Seeb Levermann. "Scream for me Nürnberg", "Prost Ihr Säcke" oder mehrfach "es ist Dienstag und Ihr reißt die Hütte komplett ab" haben einen ziemlichen Bart und mangels mitgehender Masse blieb der Hirsch ziemlich unversehrt. Glücklicherweise war die Mucke deutlich besser, bei „Deaf Among the Blind“ konnte die Meute endlich richtig gut Headbangen. Anschließend gab es mit „To New Shores of Sadness“ einen der wenigen ruhigen Songs. Dazu ging weißes Konfetti von der Decke ab und es sah richtig gut aus, wie Schneefall. Einer der Höhepunkte war „F.E.V.E.R.“ mit viel Bassdrum ging es heftigst ab, war fast schon Trash Metal. Vor den leider nur zwei Zugaben gab es mit „The Things We Believe In“ eine typische British Steal Nummer im Stil von Iron Maiden. Mit „Mystic Symphony“ ging dann um 23.00 Uhr trotz dreier Bands ein schöner Metallabend zu schnell zu Ende.

UND DRAUSSEN STIRBT EIN VOGEL

SABINE THIESLER, THRILLER, HEYNE VERLAG, 448 Seiten

Sabine Thiesler studierte Germanistik und Theaterwissenschaften. Sie arbeitete einige Jahre als Schauspielerin, schrieb erfolgreich Theaterstücke und zahlreiche Drehbücher fürs Fernsehen (u.a. Das Haus am Watt und mehrere Folgen für die Reihen Tatort und Polizeiruf 110).

 

Ihr Debütroman Der Kindersammler war ein sensationeller Erfolg und auch all ihre weiteren Thriller standen monatelang auf der Bestsellerliste. Im neuesten Werk werden relativ viele persönliche Geschichten und Erlebnisse von Sabine Thiesler verarbeitet. Die deutsche Autorin Rina Kramer lebt mit ihrer Familie in der Toskana. Sie schreibt recht erfolgreich und begibt sich daher häufig auf Lesereisen nach Deutschland. Unter ihren zahlreichen Fans gibt es einen von ihr unbemerkten Psychopathen, Manuel Gelting. Dieser sitzt bei jeder Lesung im Publikum, läßt sich Abend für Abend Bücher von Rina signieren. Er glaubt, dass Rina ihm seine Ideen klaut, dass sie sozusagen in seinen Kopf schauen kann, und er deshalb selbst keine Zeile mehr formulieren kann. Sein Hass und seine Paranoia steigert sich immer mehr und er glaubt er muss Rina vernichten. Er reist Rina in die Toscana nach und schafft es sogar sich in die Ferienwohnung von Rina einzumieten. Ab da beginnen immer mehr merkwürdige Dinge, es wird immer blutiger und gewalttätiger. Thiesler kann gut schreiben, die Toscana und die jeweiligen Schauplätze kann man sich gut vorstellen. Der Thriller wird spannend erzählt und liest sich leicht. Geschickt verknüpft Thiesler verschiedene Zeitebenen zum Beispiel die Lebensgeschichte von Manuel und einige Handlungsstränge wie die Eheprobleme der Erfolgsautorin, ein pädophilier Pfarrer in der Toscana oder einen verdächtigen rumänischen Gelegenheitsarbeiter mit einander. Allerdings muss öfters gerätselt werden, welche Gemeinsamkeiten haben eigentlich diese Geschichten? Sie wirken teilweise auch zu konstruiert und unrealistisch. Erst spät werden die Zusammenhänge erklärt, während der Hauptplot zu schnell klar ist, die akute Lebensgefahr durch einen psychopathischen Stalker. Mit „Und draussen stirbt ein Vogel“ hat sich Sabine Thiesler ihre eigene Angst von der Seele geschrieben, sie wurde nämlich selbst als Autorin von einem Stalker verfolgt.

 

ver.di-Info

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